
Dokumente zur Unterstützung der MAV-Wahl 2021
Änderung Wahlordnung MVG-EKD - Corvid19
LKR Raimund Hirsch, R33 vom 14.10.2020
Die EKD hat die Änderung der Wahlordnung zum MVG-EKD beschlossen, um während der Corona-Pandemie rechtssichere Mitarbeitervertretungswahlen zu ermöglichen. Näheres erfahren Sie aus der aktuellen Mitteilung.
Informationen zu den weiteren Detailänderungen sind der Begründung zu entnehmen.
Rundverfügung 3/2020 zur MVG-Wahl 2021
LKR Raimund Hirsch, R33 vom 12.11.2020
Die Amtszeit der derzeitigen Mitarbeitervertretungen endet am 30.04.2021. Es sind daher Neuwahlen für die neue Amtsperiode erforderlich. Mit Wirkung vom 01.01.2019 wurde das Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD (MVG-EKD) für die Landeskirche übernommen. Für die anstehenden Wahlen sind neben dem MVG-EKD (RS 432) auch das MVG-EKD-Anwendungsgesetz (RS 432.1) sowie die Wahlordnung zum MVG-EKD (RS 434) zu beachten. Die Wahlen finden in der Zeit vom 01.01.2021 bis 30.04.2021 statt (§ 15 MVG-EKD).
Mit dieser Rundverfügung informieren wir über die wichtigsten Neuregelungen sowie über den Umgang mit den Einschränkungen der Corona-Pandemie im Blick auf die Wahlen.
Mitteilung nach Änderung des MVG.EKD Anwendungsgesetzes
LKR Raimund Hirsch, R33 vom 20.11.2020
Hinweise des Rechtsreferates nach der Änderung des Anwendungsgesetztes durch die Braunschweiger Landessynode. --> Lesen