Bilanz

Bilanz

Die nachfolgenden Bilanzzahlen beziehen sich ausschließlich auf die Landeskirche als eigener Körperschaft öffentlichen Rechts. Die in der Regel vor Ort sichtbaren Vermögen der Kirchengemeinden und Propsteien (zum Beispiel Kirchengebäude, Pfarr- und Gemeindehäuser oder Ackerflächen) werden in deren Bilanzen dargestellt.

Aktiva (31.12.2024)

Anlagevermögen

davon:

Sachanlagen

Finanzanlagen

625.188.963,38 €

 

17.627.499,07 €

607.561.463,31 €

Umlaufvermögen

davon:

Forderungen

Liquide Mittel

12.520.697,00 €

 

397.149,99 €

12.123.547,01 €

Summe

637.709.660,38 €

Die Aktivseite der Bilanz zählt die einzelnen Vermögensgegenstände der Landeskirche auf.
Im Anlagevermögen sind Güter ausgewiesen, die der Landeskirche dauerhaft dienen. Hierzu zählen die Grundstücke und Gebäude (Sachanlagen) mit 17,6 Millionen Euro sowie die Finanzanlagen zur Finanzierung der Rücklagen und Rückstellungen mit 607,6 Millionen Euro. Damit wird dem Grundsatz der Finanzdeckung der Rücklagen und Rückstellungen nach § 64 Abs. 9 und § 66 Abs. 4 des Kirchengesetzes über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig (HKRG) Rechnung getragen. Insgesamt beträgt das Anlagevermögen 625,2 Millionen Euro und macht knapp 98 Prozent der Bilanzsumme aus.
Das Umlaufvermögen in Höhe von 12,5 Millionen Euro besteht aus Forderungen und liquiden Mitteln.

Passiva (31.12.2024)

Eigenkapital

davon:

Vermögensgrundbestand

Pflichtrücklagen

zweckgebundene Rücklagen

143.574.674,76 €

 

19.222.150,42 €

33.398.200,63 €

78.557.130,97 €

Sonderposten

4.016.975,94 €

Rückstellungen

davon:

Versorgungsrückstellungen

Deckungslücke Versorgung

489.994.505,42 €

 

470.536.327,52 €

-746.605,88 €

Verbindlichkeiten

123.504,26 €

Summe

637.709.660,38 €

Die Passivseite der Bilanz gibt Auskunft über die Mittelherkunft. Sie enthält das Eigenkapital der Landeskirche, welches sich auf 143,6 Millionen Euro beläuft und gut 22 Prozent der Bilanzsumme ausmacht.
Hinter dem Vermögensgrundbestand von 19,2 Millionen Euro verbirgt sich insbesondere der Gegenwert des nicht abgeschriebenen Sachanlagevermögens. Die Pflichtrücklagen im Sinne von § 64 Abs. 1 HKG betragen 33,4 Millionen Euro. Die zweckgebundenen Rücklagen liegen bei 78,6 Millionen Euro.
Die Sonderposten in Höhe von 4 Millionen Euro stellen unter anderem zweckgebundene Vermächtnisse der Landeskirche dar.
Die Rückstellungen betragen insgesamt 490 Millionen Euro oder 77 Prozent der Bilanzsumme. Hierin sind Versorgungsrückstellungen in Höhe von 470,5 Millionen Euro enthalten. Diese decken zum Teil die eingegangenen Versorgungszusagen der Landeskirche ab. Der noch nicht finanzgedeckte Teil der Versorgungsrückstellung beläuft sich auf 0,7 Millionen Euro. Da hinter dieser Position langfristige Versorgungszusagen stehen, ist die vollständige Finanzdeckung erst in den kommenden Jahren notwendig.