Schrittte auf dem Weg zum Schutzkonzept

Schritte auf dem Weg zum Schutzkonzept

Leitungspersonen in Kirchengemeinden, Kirchengemeindeverbänden, Propsteien, Einrichtungen und Dienststellen sind dafür verantwortlich, dass Schutzkonzeptprozesse beginnen. 
Am Anfang ist zu klären, ob das Schutzkonzept für eine Kirchengemeinde oder ein Kirchengemeindeverband erstellt wird. Empfohlen ist die Erstellung von Schutzkonzepten in Kirchengemeindeverbänden, weil das Ressourcen spart. 
Vor Ort wird eine Arbeitsgruppe (AG-Schutzkonzept) aus hauptberuflichen und ehrenamtlichen mitarbeitenden gebildet. 
Der erste Termin der AG-Schutzkonzept sollte mit dem Mitarbeiter der Fachstelle Prävention abgestimmt werden. In dem ersten Termin werden die Bausteine von Schutzkonzepten vorgestellt und das weitere Vorgehen besprochen. 
Die Arbeitsgruppe Schutzkonzept arbeitet dann selbstständig am Schutzkonzept. Dafür sollten mindestens drei Termine vorgehen werden. 
Folgende Bausteine sollen in einem Schutzkonzept vorkommen: 

  1. Grundverständnis/Leitbild  Wie ist der Schutz vor Gewalt im Selbstverständnis vor Ort verankert? 
  2. Verhaltenskodex/Selbstverpflichtung  Welche Regeln gelten für Mitarbeitende um grenzachtend und achtsam miteinander umzugehen? 
  3. Intervention 
    •   Meldeweg (Melde- und Ansprechstelle)  
      An wen können sich Personen wenden, die einen Vorfall von sexualisierter Gewalt melden wollen? Wer ist Ansprechperson für Personen, die im kirchlichen Kontext sexualisierte Gewalt erlebt haben?
    • Interventionsplan – erste Schritte  
      Was muss passieren bzw. wer ist zu informieren, wenn es einen aktuellen Verdacht auf sexualisierte Gewalt im kirchlichen Kontext gibt? 
  4.  Raumbezogene Schutzaspekte Was in den Häusern und Räumlichkeiten vor Ort zu beachten, damit Vorfälle sexualisierter Gewalt verhindert werden können? 
  5. Schutz in Veranstaltungsformaten  Gibt es Veranstaltungen mit einem besonderen Risiko oder mit einer besonders Schutzbedürftigen Zielgruppe (z.B. Freizeiten, Seminare, Gruppen mit Menschen mit Beeinträchtigungen)?
  6. Personalverantwortung  Wer kümmert sich vor Ort darum, dass alle Mitarbeitende an Präventionsschulungen teilnehmen, dass Führungszeugnisse eingeholt werden., dass das Schutzkonzept aktualisiert wird und dass neue Mitarbeitende über das Schutzkonzept informiert werden? 
  7. Präventionsschulungen und Fortbildungen zum Thema für Mitarbeitende  Alle Mitarbeitenden müssen an einer Präventionsschulung teilnehmen. Nach fünf Jahren soll eine Au rischungsschulung besucht werde. Ist das bekannt?
  8. Öffentlichkeitsarbeit  Wie kann der Schutz vor sexualisierter Gewalt möglichst breit in das Bewusstsein der Mitarbeitenden vor Ort gebracht werden und wie wird die Öffentlichkeit darauf aufmerksam gemacht, dass es vor Ort ein Schutzkonzept gibt? 

Wenn das Angebot vor Ort auf Jugendarbeit ausgerichtet ist, könnten weitere Bausteine 
das Schutzkonzept ergänzen. Das sind zum Beispiel Kooperation mit Fachberatungsstellen, Präventionsangebote für Kinder- und Jugendliche, sexualpädagogisches Konzept und Partizipation von Zielgruppen. 
 
Für die meisten Bausteine des Schutzkonzeptes gibt es Vorlagen: 
Die Fachstelle unterstützt alle Rechtsträger bei der Erstellung von Schutzkonzepten. Die Fachstelle stellt auf Anfrage die Vorlagen auch als Word-Dateien zur Verfügung. Damit kann in den Texten gearbeitet werden. 
Wenn ein Schutzkonzept erstellt ist, sollte es der Fachstelle zur Begutachtung vorgelegt werden. Die Fachstelle gibt dann Anregungen, ob Bausteine fehlen oder Informationen nicht korrekt aufgeführt sind. 
Damit ein Schutzkonzept in Kraft tritt, muss es von der Kirchengemeinde, bzw. dem Kirchengemeindeverbandsvorstand beschlossen werden. 
 

Für die meisten Bausteine des Schutzkonzeptes gibt es Vorlagen