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Seminar

Grundschulung Kindeswohlgefährdung § 8a SGB VIII – Erkennen, einschätzen und handeln

Fr.
28.
Februar
2025
Beginn
09:00
Arbeitsbereich Kindertageseinrichtungen
Termin:
28. Februar 2025 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Organisation:
Arbeitsbereich Kindertageseinrichtungen
Zielgruppen:
Päd. Fachkräfte / Hort, Päd. Fachkräfte / Kindergarten, Päd. Fachkräfte / Krippe, Päd. Fachkräfte / Schulkindbetreuung
Ort:
Arbeitsbereich Kindertageseinrichtungen, Dietrich-Bonhoeffer-Straße 1, 38300 Wolfenbüttel
Preise:
  • Tagungsgebühr extern inkl. Mittagsverpflegung: 40,00 €
  • Tagungsgebühr intern (LK) inkl. Mittagsverpflegung: 15,00 €
Kursnummer:
2530
Max. Teilnahmezahl:
20
Informationen unter:
05331 802-538
Leider keine Anmeldung mehr möglich

Kinderschutz ist eine Pflichtaufgabe für alle pädagogischen Fachkräfte, die mit Kindern in Kitas und Grundschulen arbeiten.

Dennoch ergeben sich immer wieder Fragen zur konkreten Arbeit:

 

·         Was sagt dieser Paragraph § 8a SGB VIII eigentlich aus?

·         Welche Vorgaben macht er den Fachkräften.

·         Wie muss eine Einrichtung agieren, wenn es um einen „Fall von Kinderschutz“ geht?

 

Durch die Teilnahme an dieser Fortbildung

·         erhalten Sie einen Überblick über die rechtlichen und pädagogischen Rahmenbedingungen des Themas.

·         erarbeiten Sie sich Anleitungen und Anregungen, wie das Thema mit Eltern und Team bearbeitet werden kann.

·         lernen Sie einen Ablauf zum Umgang mit einer möglichen Kindeswohlgefährdung, sowie einen Leitfaden für Elterngespräche kennen.

  • Wibke Ramm (Anpsrechperson, Referentin)
Telefon:
05331 802-538
Fax:
05331 802-700
E-Mail:
arbeitsbereich-kita_at_lk-bs.de
Internet:
http://www.fachberatung-kita-bs.de