Aufgaben
Aufgaben des Gesamtausschuss
Dem Gesamtausschuss [...aller Mitarbeitendenvertretungen...] sind insbesondere folgende Aufgaben zugewiesen:
- Beratung, Unterstützung und Information der Mitarbeitendenvertretungen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, Rechte und Pflichten
- Förderung des Informations- und Erfahrungsaustausches zwischen den Mitarbeitendenvertretungen sowie der Fortbildung von Mitgliedern der Mitarbeitendenvertretungen
- Mitwirkung bei der Bildung der [Schiedsstellen] /des Kirchengerichtes
- Erörterung mitarbeitendenvertretungsrechtlicher Fragen von grundsätzlicher Bedeutung
NEU 02-2025 MVG.EKD
Dem Gesamtausschuss [...aller Mitarbeitendenvertretungen...] sollen insbesondere folgende Aufgaben zugewiesen werden:
- a) Beratung, Unterstützung und Information der Mitarbeitendenvertretungen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, Rechte und Pflichten
- b) Förderung des Informations- und Erfahrungsaustauschs zwischen den Mitarbeitendenvertretungen sowie Förderung der Fortbildung von Mitgliedern der Mitarbeitendenvertretungen,
- c) Erörterung arbeits-, dienst- und mitarbeitendenvertretungsrechtlicher Fragen von grundsätzlicher Bedeutung, sofern hierfür nicht andere Stellen zuständig sind,
- d) Abgabe von Stellungnahmen zu beabsichtigten kirchengesetzlichen Regelungen im Arbeitsrecht,
- e) Mitwirkung bei der Besetzung der Kirchengerichte nach § 57 sowie
- f) Mitbestimmung an Maßnahmen, die in Gliedkirchen oder deren Untergliederungen verbindlich für alle oder eine Vielzahl von Dienststellen getroffen werden.
Weitere Informationen enthält die Verwaltungsanordnung (Rechtsammlung RS 433) über den Gesamtausschuss der Mitarbeitendenvertretungen in der Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig.
