Neuregelung der Umsatzbesteuerung ab dem 01.01.2027
Online Schulungsangebot
- Termin:
- 09. September 2026 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr
- Organisation:
- Kirchliche Personalförderung - Fort- und Weiterbildung
- Zielgruppen:
- Mitarbeitende im Haupt- und Nebenamt
- Ort:
- Kirchliche Personalförderung - Fort- und Weiterbildung, Dietrich-Bonhoeffer-Straße 1, 38300 Wolfenbüttel
- Max. Teilnahmezahl:
- 50
- Informationen unter:
- 05331 802212
Die Umsatzsteuer als eine Verbrauchsteuer besteuert die Wertschöpfung von Waren und Dienstleistungen. Sie wird auf alle Lieferungen (z. B. Verkäufe von Gegenständen) oder sonstigen Leistungen (z. B. Dienstleistungen) erhoben, die ein Unternehmer gegen Entgelt im Inland erbringt. Durch ein Steuerrechtsänderungsgesetz wurde die umsatzsteuerliche Behandlung kirchlicher Körperschaften neu geordnet. Diese Neuregelung greift zum 01.01.2027 und stellt einen Paradigmenwechsel dar.
Bislang wurden kirchliche Körperschaften nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art als (umsatzsteuerpflichtiger) Unternehmer angesehen. Diese Möglichkeit besteht aufgrund europarechtlicher Vorgaben (Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen in Bezug auf Leistungen, die auch von privaten Unternehmern erbracht werden können) ab dem Jahr 2027 nicht mehr. Der Gesetzgeber unterstellt fortan, dass kirchliche Körperschaften grundsätzlich im unternehmerischen Bereich tätig sind.
Die Schulungsveranstaltung richtet sich insbesondere an alle interessierten Menschen in der Landeskirche, die von der Neuregelung betroffen sein werden.
Wir bieten die Online-Schulungen am 09.09. / 16.09. / 07.10. und 27.10.2026 an. Bitte melden Sie sich nur für einen Termin an.
- Jonas Babke (Landeskirchenoberamtsrat im Finanzreferat Landeskirchenamt - Referat 40 -)
- Telefon:
- 05331 802-555

