Evangelisch-lutherische Kirche in Braunschweig

Union im kirchlichen Sinn bedeutet den Zusammenschluss bekenntnisverschiedener Gemeinden oder Kirchen, vor allem lutherischen und reformierten Bekenntnisses. Dabei wird zwischen einer Verwaltungsunion und einer Konsensunion unterschieden. In einer Verwaltungsunion wahren die Gemeinden ihre unterschiedlichen Bekenntnisse, sorgen aber für eine gemeinsame Administration. In einer Konsensunion haben sich Kirchen auf eine Übereinkunft in unterschiedlichen Lehrauffassungen geeinigt und bezeichnen sich bewusst nur noch als "evangelisch". Zwölf der 24 Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sind unierte Kirchen. Die hessen-nassauische Kirche versteht sich als verwaltungsuniert. Außerdem gibt es das Modell einer föderativen Union, wie die aus der Altpreußischen Union (APU) entstandene Evangelische Kirche der Union (Berlin).

Unionsbestrebungen reichen bis ins 17. Jahrhundert zurück, erlangten im 18. Jahrhundert durch den Pietismus eine gewisse Blüte, wurden aber erst im 19. Jahrhundert verwirklicht. Und zwar auf Initiative Preußens, das die unterschiedlichen Bekenntnisse in seinem Bereich zusammenführen wollte. König Friedrich Wilhelm III. sah im Reformationsgedenkjahr 1817 einen günstigen Zeitpunkt. Sein Ziel war es, das gewachsene Bekenntnis in Gemeinden oder Regionen zu schützen, darüber hinaus aber doch die volle Kirchengemeinschaft zu erreichen. In jüngster Zeit hat der Unionsgedanke vor allem durch die so genannte Leuenberger Konkordie (Kirchengemeinschaft) von 1973 neue Impulse erhalten. Sie vereinigt über hundert, zumeist europäische reformatorische Kirchen. Aufgrund ihres gemeinsamen Verständnisses des Evangeliums gewähren sie einander Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft.