Die Bezeichnung "reformiert" wird im 16. Jahrhundert zunächst als sinnverwandtes Wort für "protestantisch" gebraucht. Als Konfessionsbezeichnung hat sich der Ausdruck erst ab 1577 durchgesetzt, nachdem die Bezeichnung "lutherisch" für Kirchen in Anspruch genommen wurde, die eng an die Lehre Luthers gebunden waren. Die reformierten Kirchen haben sich als eigenständiger Kirchentyp aus der oberdeutschen und schweizerischen Stadtreformation entwickelt.
Ziel war eine Neuordnung des Gemeinwesens aus dem Geist des wiederentdeckten Evangeliums. Prägende Persönlichkeiten waren unter anderem Ulrich Zwingli (1484 bis 1531) in Zürich und Johannes Calvin (1509 bis 1564) in Genf. Im angelsächsischen Raum gaben sich die reformierten Kirchen den Namen "presbyterianisch" im Gegensatz zur bischöflich geordneten Kirche, um damit anzuzeigen, dass ihre Eigenart unter anderem in der Gestalt der Kirche zu erkennen ist. Reformierte Kirchen werden "presbyterial-synodal" geleitet, ihr Kirchesein vollzieht sich in der Gemeinde. Es gibt kein Amt, das dem anderen überlegen ist.
Das ursprünglich trennende Verständnis des Abendmahls haben Lutheraner und Reformierte überwunden. Unterschiede zeigen sich indessen in der Liturgie. In reformierter Prägung kennt diese keine priesterlichen Handlungen und ist ganz auf die Predigt orientiert. Das Bilderverbot lässt keine bildhaften Darstellungen von Gott und Jesus zu. Die reformierten Kirchen haben eine große Zahl klassischer Bekenntnisschriften hervorgebracht, unter anderem den "Heidelberger Katechismus" (1563). Sie beanspruchen aber nicht, eine für alle Zeiten gültige Lehrnorm festzulegen. Eine verbindliche Sammlung von Bekenntnissen, wie im Luthertum die "Konkordienformel" (1577) und das "Konkordienbuch" (1580), gibt es auf reformierter Seite nicht.

