Evangelisch-lutherische Kirche in Braunschweig

Die Pfarrerin oder der Pfarrer sind für die geistliche Leitung der Gemeinde verantwortlich. In Predigt und Sakramentsverwaltung sind sie allein an die Bibel und das Bekenntnis der Landeskirche gebunden, in allen anderen Fragen der Leitung einer Kirchengemeinde an den Kirchenvorstand, dem sie kraft Amtes angehören.

In der Regel sieht die Ausbildung zum Pfarrer oder zur Pfarrerin so aus: Abitur, Studium der Theologie (zehn bis zwölf Semester), Voraussetzung sind Latinum, Graecum, Hebraicum, Erste Theologische Prüfung vor der Prüfungskommission der Landeskirche, die sich vor allem aus Theologieprofessoren und Mitgliedern der Kirchenleitung zusammensetzt, zweieinhalbjähriges Vikariat in Gemeinde und Predigerseminar, Zweite Theologische Prüfung vor der Prüfungskommission der Landeskirche, Ordination durch den Bischof. Danach folgt eine dreijährige Probezeit.

Mit der Ordination werden der Pfarrer oder die Pfarrerin mit der öffentlichen Verkündigung und Verwaltung der Sakramente beauftragt. Sie werden auf die Heilige Schrift, die altkirchlichen Bekenntnisse und in der Landeskirche Braunschweig auf das lutherische Bekenntnis (insbesondere die Confessio Augustana von 1530) verpflichtet. Nach dem Probedienst können sich der Pfarrer oder die Pfarrerin einer Kirchengemeinde zur Wahl stellen. Sie verfügen über einen beamtenähnlichen Status und werden auf Lebenszeit berufen.

Das Gemeindepfarramt stellt nach wie vor die Regel dar. Daneben gibt es allerdings Sonderpfarrämter für einzelne Bereiche: zum Beispiel die Militär- und Polizeiseelsorge, die Jugend- und Industriearbeit, oder auch die Seelsorge an Studierenden. Bis ins 19. Jahrhundert hinein übte das protestantische Pfarrhaus einen großen Einfluss auf die kulturelle Entwicklung aus. Heute stehen in Deutschland etwa 21000 Pfarrerinnen und Pfarrer im Dienst der evangelischen Kirche.