Evangelisch-lutherische Kirche in Braunschweig

Die EKD ist die Evangelische Kirche in Deutschland. Unter ihrem Dach haben sich die lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen zusammengeschlossen. Gegründet wurde sie 1948 in Eisenach nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches. 1969 bildeten die acht Landeskirchen in der DDR den "Bund der evangelischen Kirchen in der DDR" (BEK). Nach dem Fall der Mauer kehrten sie 1991 zurück in die Gemeinschaft der EKD.

Nachdem seit 1977 mehrere lutherische Landeskirchen im Norden Deutschlands zur Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche sowie seit 2003 die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg mit der Evangelischen Kirche der schlesischen Oberlausitz zusammengeschlossen sind, existieren in Deutschland heute 23 Landeskirchen.

Sie vereinen rund 26 Millionen Mitglieder in Ost und West, wobei die jeweiligen konfessionellen Verhältnisse deutlich voneinander abweichen. Während in Westdeutschland rund 75 Prozent der Wohnbevölkerung einer christlichen Kirche angehören, sind es in Ostdeutschland lediglich 28 Prozent.

Durch die Landeskirchen verbindet die EKD über 16000 Kirchengemeinden. In ihnen gehen jeden Sonntag etwa eine Million Menschen in die Gottesdienste. Rund 120000 Kirchenvorstände und mehr als 15000 Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer sorgen für die Leitung der Gemeinden.

Die kirchenleitenden Organe der EKD sind die Synode, der Rat und die Kirchenkonferenz. Der Rat leitet die EKD; ihm gehören 15 ehrenamtliche Mitglieder an: die oder der Präses der Synode qua Amt, die übrigen werden von der Synode und der Kirchenkonferenz gemeinsam gewählt. Der Ratsvorsitzende repräsentiert die EKD in der Öffentlichkeit. Derzeit ist dies Bischof Professor Dr. Wolfgang Huber (Berlin).

Das gesetzgebende Organ der EKD ist, einem Parlament vergleichbar, die Synode. Sie hat die Aufgabe, "der Erhaltung und dem inneren Wachstum der Evangelischen Kirche in Deutschland zu dienen" (Grundordnung der EKD, Artikel 23, Abs. 1).

Die Synode berät und beschließt Kirchengesetze, verabschiedet den EKD-Haushalt und erörtert Fragen des kirchlichen Lebens. Sie besteht aus 120 Mitgliedern, von denen 100 durch die Synode gewählt und 20 von der Kirchenkonferenz berufen werden. Ihre Legislaturperiode beträgt sechs Jahre.