
- Ellen Fricke
Was Hausfrau oder -mann tagtäglich leistet, merkt die Familie, sobald sie/er ausfällt. Wer sorgt dafür, dass es den Kindern gut geht, die Hausaufgaben stimmen, Oma gepflegt wird, der Pizza-Blitz nicht täglich klingelt und der Haushalt nicht verwildert?
Das Ev. Dorfhelferinnenwerk Niedersachsen e.V. wurde 1960 gegründet, um Familien, in denen Hausfrau oder -mann z.B. wegen Krankheit, Kur, Entbindung, Unfall oder gar Tod ausfällt, schnell kompetente Unterstützung zu bieten. Die angestellten Dorfhelferinnen sind Profis. Von heute auf morgen managen sie einen fremden Haushalt - und dies in oft schwieriger Phase. Das erfordert dreifache Qualifikation: hauswirtschaftlich, pädagogisch und sozialpflegerisch.
Insgesamt fünf Jahre investieren Dorfhelferinnen in die Ausbildung zur Hauswirtschafterin, Praxiserfahrung und die einjährige Weiterbildung im Ev. Dorfhelferinnenseminar Loccum. Dort werden sie auf den Dorfhelferinnenberuf vorbereitet; Unterrichts- und Praktikumsschwerpunkte sind: Säuglingspflege, Kinderbetreuung, Alten- und Krankenpflege und der Umgang mit behinderten Menschen. Die Dorfhelferinnen des Ev. Dorfhelferinnenwerkes arbeiten selbständig und fühlen sich zugleich flexibel und sensibel in den Familienalltag ein. Für sie gilt absolute Schweigepflicht.
Oft zahlen die Sozialversicherungen (gesetzliche Krankenkassen, Rententräger, Berufsgenossenschaften) für die Weiterführung des Haushalts, manchmal fördert das Jugend- oder Sozialamt diese Leistung und in anderen Fällen zahlt die Familie selbst.
Der Anspruch, einen Profi wie die Dorfhelferin für Haushalt und Familie finanziert zu bekommen, ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Kostenübernahme
Die Landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger in Niedersachsen erstatten die Kosten, wenn
- ein Kind unter 14 Jahren
- oder eine Person über 80 Jahre
- oder eine hilfebedürftige Person unter 80 Jahren Sonderregelung bei
- oder eine körperlich oder geistig behinderte Person Pflegeversicherung! ganztägig im Haushalt ist und keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann.
Finanziert wird der Einsatz von den gesetzlichen Krankenkassen, wenn
- drei Kinder unter 12 Jahren
- oder zwei Kinder unter sechs Jahren
- oder ein Säugling im Alter bis zu neun Monate
- oder ein krankes oder pflegebedürftiges Kind
- oder ein behindertes Kind in der Familie sind und keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann.
Tagungen für Landwirtschaft und Kirche
Programm und Anmeldeunterlagen der kommenden Tagung vom 6.9. Februar 2012 werden in Kürze publiziert.

