Situation des Pastoralkollegs (Fort- und Weiterbildung) im Mai 2011
Beauftragter für das Pastoralkolleg Pfarrer Dietmar Schmidt-Pultke
1. Zuständigkeit und konzeptionelle Ausrichtung
Das Pastoralkolleg deckt mit seiner Zuständigkeit für Fort- und Weiterbildung für hauptamtliche Verwaltungsmitarbeitende und Pfarrerinnen und Pfarrer einen großen Teil der Fortbildungsmöglichkeiten für diese Personengruppe ab (es gibt z.B. noch Fortbildungsangebote für Pfarrpersonen aus dem Arbeitsbereich Konfirmandenarbeit). Es ist wie in den meisten Landeskirchen dem Personaldezernat zugeordnet und ist auch als Instrument der Personalentwicklung und Personalförderung zu verstehen.
Mit der Bezeichnung Pastoralkolleg wird an Traditionen einer besonders geprägten Nachkriegsinstitution angeknüpft, ohne dass dies wie in andere Landeskirchen den Betrieb eines entsprechend benannten Tagungshauses bedeutet. (1) Besonders der langjährige Leiter des Pastoralkollegs, der verstorbene Pfarrer Hans-Christian Knüppel, hat das Pastoralkolleg als Netzwerk zur Ermöglichung von notwendigen Freiräumen zur Rekreation, Orientierung und beruflichen Vergewisserung in Verbindung mit Fort- und Weiterbildung bezogen auf einzelne Bereiche des pfarramtlichen Dienstes wegweisend ausgerichtet. Die Arbeit ist bemüht, Strukturen zu schaffen und Mittel dafür einzusetzen, dass Personen die Möglichkeit gegeben wird, sich in ihrem Dienst für die Kirche fortentwickeln zu können. Dabei wurde aus der oft beklagten „Not“ einer kleineren Landeskirche mit begrenzten Möglichkeiten die „Tugend“ eines über ihre Grenzen hinaus in Kooperationen vielfältig vernetzten Fortbildungsangebots. Mit den Kooperationspartnern wie Atelier Sprache, Haus der Stille in Drübeck, Pastoralkollegs der hannoverschen und oldenburgischen Kirche, Theologisches Studienseminar der VELKD in Pullach, Zusammenarbeit mit der EKM oder der EKKW ist das Pastoralkolleg unserer Landeskirche einen wegweisende Schritt gegangen. (2)
Das Pastoralkolleg erfüllt seine Aufgaben als Koordinierungsstelle für Fortbildungsangebote als ein Bereich kirchlicher Arbeit, in dem zur Verfügung stehende begrenzte Haushaltsmittel wirkungsvoll eingesetzt werden. Das ist der benannten konzeptionellen Ausrichtung und besonders auch der kompetenten Arbeit der Fachmitarbeiterin Eva Hund zu danken. (3) Dem Pastoralkolleg kommt dabei in der Fortbildungslandschaft der Kirchen auch besonders zu Gute, dass eine intensive Verknüpfung des Fortbildungsangebots mit den pastoralpsychologischen Diensten (PPD) unserer Landeskirche besteht. Der Haushalt der mit gering dotiertem Stellenumfang ausgestatteten PPD wird im Pastoralkolleg mit verwaltet. Die vielen gut aus- und weitergebildeten Pfarrerinnen und Pfarrer, die einen Teil ihres Dienstumfangs den PPD zur Verfügung stellen können, bedeuten für die Fortbildung eine bedeutsame Ressource unserer Landeskirche. Fortbildungsbedarf kann durch die Arbeit der PPD in vielen Bereichen dadurch gut ermittelt und durch gezielte Angebote auch bedient werden.
Nach dem Tod des Leiters des Pastoralkollegs, Pfarrer Hans-Christian Knüppel, hat die Landeskirche für 2012 Pfarrer Dietmar Schmidt-Pultke mit einem Dienstauftrag von 25 % zur Wahrnehmung von Aufgaben im Pastoralkolleg beauftragt.
2. Angebote des Pastoralkollegs
Das Fortbildungsangebot, das durch ein jährlich im Herbst herausgegebenes Heft und auf anderem Wege bekannt gemacht wird, umfasst Studientage, Kurs- und Seminarangebote und längerfristige Gruppenangebote etwa im Bereich Supervision oder Balintgruppen, die von Verantwortlichen unserer Landeskirche oder in Kooperation entwickelt und geleitet werden. Dabei ermöglicht nach Vereinbarung ein festgelegter Mittelzuschuss die Arbeit im Haus der Stille in Drübeck mit. Für Teilnahme an Fortbildungen in Drübeck, im Atelier Sprache und an Kooperationsangeboten in der Fortbildung wurden jeweils Höchstgrenzen für die durch Zuschüsse förderbare Personenzahl pro Jahr festgelegt. Ähnliches gilt für die Unterstützung von Pfarrkonventsklausuren als Fortbildungsmaßnahme, bei denen Anzahl der Fördertage und Höhe des Förderungsbeitrags festgesetzt sind. Auch die Entscheidung über die im kirchlichen Interesse gewährte Teilnahme einzelner Pfarrerinnen und Pfarrer an aufwändigen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen unterliegt geordneten Verfahren, bei denen die Begrenztheit der Haushaltsmittel immer im Blick sein muss. Aus diesem Grunde kann auch das Fortbildungsangebot „Kontaktsemester“ nur einer geringen Anzahl an Personen pro Jahr eröffnet werden.
Bewährte Verfahren der Sichtung des Fortbildungsbedarfs und der darauf abgestimmten Angebote in der Vorplanung über ein Haushaltsjahr hinaus und ein festgelegter Schlüssel für die zu erwartende Eigenbeteiligung von Personen, die an Fortbildungen teilnehmen, ermöglichen ein hohes Maß an kontrolliertem und effektiven Einsatz der Haushaltsmittel. Die Fortbildungsangebote werden gut angenommen. Obwohl von verschiedener Seite z.B. vom Haus der Stille und aus Erfahrungen in der Supervision Mehrbedarf deutlich aufgezeigt wird und ein erweitertes Angebot notwendig und wünschenswert wäre, ist es dem Pastoralkolleg trotz steigender Kosten z.B. für Unterbringung gelungen, das differenzierte Angebot auch für 2012 in der Planung am Ansatz der Haushaltsmittel für 2011 auszurichten. Das bedingt allerdings hier und da einen empfindlichen Verzicht auf ein geeignetes erweitertes Angebot. Besondere Beachtung verdient im Blick auf eingesetzte Finanzmittel die schon erwähnte Tatsache, dass ein großer Teil des Fortbildungsangebots im Bereich Supervision, Balintgruppen und geistliche Begleitung trotz geringer Mittelausstattung erbracht werden kann, weil in die Weiterbildung geeigneter Pfarrerinnen und Pfarrer investiert wurde, die im Rahmen der PPD oder als geistliche Begleiter ihre Arbeit als Teil ihres pfarramtlichen Dienstes in da Angebot einbringen können.
Das Angebot des Pastoralkollegs und die Ausrichtung der verschiedenen Bereiche konnte in 2011 durch eine weiterentwickelte und noch in der Fortentwicklung begriffene Darstellung auf der Homepage www.landeskirche-braunschweig.de/pastoralkolleg besser präsentiert werden. Geplant ist, auf der Grundlage von Berichten, die von erfolgten Fortbildungsmaßnahmen erbeten werden, auch durch Publikation von gewonnenen Einsichten eine Partizipation anderer in gewissem Rahmen zu ermöglichen, die an diesen Angeboten nicht teilgenommen haben, um zugleich dadurch Anreize zur notwendigen Wahrnehmung von Fortbildung zu schaffen.
3. Fortbildung in Zeiten kirchlicher Umbrüche und Veränderungen
„In den Spannungen beständiger Transformation ist es für Leitende heilsam, ja, erforderlich, immer wieder Abstand zu nehmen, um sich Raum zu schaffen für die Reflexion der Situation und sich Zeit zu nehmen für eine Auseinandersetzung mit der persönlichen Betroffenheit und Beunruhigung. Die Verantwortlichen brauchen den Ort auf der Schwelle, von dem aus sie die Verbindung zu ihrem Arbeitsbereich halten, diesen aber zugleich aus einer gewissen Distanz anschauen können.“ (4)
Diese besonders auf den Pfarrberuf gerichtete Einschätzung der Professorin für Praktische Theologie, Ulrike Wagner Rau, beschreibt meines Erachtens gut Ziel und Intention dessen, was sich einmal mit der Institution Pastoralkolleg verband, die in der kirchlichen Umbruchszeit nach dem zweiten Weltkrieg ihren Ursprung hat. Unter veränderten Bedingungen in der Gegenwart machen Transformationsprozesse die Ermöglichung dieses Ortes ‚auf der Schwelle’ notwendiger denn je. Fort- und Weiterbildung, wie sie im Pastoralkolleg unserer Landeskirche sich darstellt, möchte dem dienen.
Gerade in Veränderungsprozessen – auch wenn diese mit verringerten finanziellen Spielräumen einhergehen – muss entsprechend die Notwendigkeit von Fortbildung als einer Weise der professionellen Wahrnehmung des kirchlichen Dienstes erkannt und gefördert werden, weil sie den Diensttuenden die Möglichkeiten schafft, „eigene Erfahrungen selbstkritisch zu verarbeiten, dabei eigene Stärken und Begabungen zu erkennen, aber auch Schwächen und Gefährdungen wahrzunehmen und zu bearbeiten“. Das verpflichtet Ordinierte im Grunde zur Fortbildung und bedeutet umgekehrt für die Kirche eine Verpflichtung, entsprechende Angebote zu ermöglichen. (5)
„Kirchenleitende Organe verbessern die Fortbildungsbereitschaft, wenn sie die Notwendigkeit der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen entsprechend kommunizieren und angemessene personelle und finanzielle Mittel für die Fort- und Weiterbildung zur Verfügung stellen“. (6)
Die Diskussionen bei der Konferenz der Fortbildungsbeauftragten in den Gliedkirchen der EKD zeigten, wie alle Landeskirchen bemüht sind, den Fortbildungsbedarf möglichst effektiv zu ermitteln und zu bedienen und Fortbildungsbereitschaft zu stärken. Das ist insbesondere eine Herausforderung, wenn Fortbildung als wichtiger Teil der Wahrnehmung des pfarramtlichen Dienstes erkannt wird, zugleich aber zunehmende Arbeitsverdichtung der vorhandenen Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen Grenzen setzt. Interessant für unsere Landeskirche könnten in anderen Gliedkirchen etablierte oder in der Entwicklung befindliche Modelle einer verpflichtenden Teilnahme von Pfarrerinnen und Pfarrern an Orientierungswochen in den mittleren Amtsjahren sein, die derzeit besonders die geburtenstarken Jahrgänge als Potential und Ressource kirchlicher Arbeit in den Blick nähmen, die noch für einen absehbaren Zeitraum personell verantwortlich den Transformationsprozess unserer Kirche mit gestalten sollen und werden. Das spräche dafür, gründliche Überlegungen zur Ereiterung des Fortbildungsangebots verbunden mit der entsprechenden Bereitstellung von Mitteln anzustellen. Unter den derzeit gegebenen Bedingungen ist aber zumindest alles dafür zu tun, die Möglichkeiten und Mittel zu erhalten, auf deren Grundlage gegenwärtig erfolgreich Fortbildung organisiert werden kann.
Fortbildung ist nicht einfach als Fortsetzung und Aktualisierung von Ausbildung zu bereifen, sondern verfolgt als spezifisches eigenes Ziel mit einer gelungenen Formulierung „die durch den vorangegangenen Erwerb theologischer Kompetenz de facto schon begründete Beweglichkeit ausbauen und zur Erfahrung zu bringen zu helfen.“ (7) Und was würde mehr gebraucht in Zeiten der Veränderung als optimale Beweglichkeit? Überzeugend empfinde ich im Hinblick darauf Anna Christ-Friedrichs gebrauchtes Bild von Lernprozessen „im permanenten Wildwasser“ im aktuellen Themenheft der Zeitschrift Pastoraltheologie zum Thema ‚Berufsbegleitendes Lernen’ (8, 9)
Mögen sich das Schiff, das sich Gemeinde nennt, und alle, die im Dienst der Kirche ehrenamtlich und hauptamtlich tätig und darum mit unterwegs sind, in den Prozessen der Gegenwart besonders solchen Wildwasser-Ereignissen ausgesetzt sehen, können geeignete Fortbildungsangebote doch helfen, sich darin bewegen zu lernen. Ich beschließe darum zuversichtlich diesen Bericht mit einem als Motto dem genannten Heft der Pastoraltheologie vorangestellten Wort Martin Luthers:
„Wir sind’s noch nicht, wir werden’s aber.
Es ist noch nicht getan und geschehen.
Es ist aber im Schwang.
Es ist nicht das Ende,
es ist aber der Weg.“
1) Vgl. K.-A. Bauer/M. Josuttis, Daß du dem Kopf nicht das Herz abschlägst. Theologie als Erfahrung. Erwägungen zum Pastoralkolleg als Ort erfahrungsbezogner Theologie, Breklum 1996. Zur Aktualität der Grundidee des Pastoralkollegs vgl. auch J. Halbe, Das Pastoralkolleg, in: Pastoraltheologie Jahrgang 96, Heft 20074 S. 172-184
2) Bei der jüngsten Konferenz der Fortbildungsbeauftragten in der EKD im April in Erfurt wurde ausdrücklich Hans-Christian Knüppels konzeptionellen Impulsen dankbar gedacht.
3) Insbesondere hat sich dies in der Phase zeigen können, als Hans-Christian Knüppel krankheitsbedingt länger ausfiel und in der anschließenden Vakanz nach seinem Tode. Das Angebot konnte dennoch aufrechterhalten werden und war für 2011 ausgezeichnet vorbereitet.
4) Ulrike Wagner-Rau, Auf de Schwelle. Das Pfarramt im Prozess kirchlichen Wandels, Stuttgart 2009, S. 131
5) vgl. dazu das im Stellungnahmeverfahren befindliche Papier der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) „Die Ausbildung für das ordinationsgebundene Amt in der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa" vom Februar 2011, Abschnitt 2.5.1, S. 13
6) vgl. das genannte Papier der GEKE Abschnitt 2.5.3, S. 15.
7) So die Formulierung im bis heute bleibend aktuellen und grundlegenden Text ‚Grundsätze für die Ausbildung und Fortbildung der Pfarrer und Pfarrerinnen der Gliedkirchen der EKD (1988) in: Dokumente und Texte aus der Arbeit der Gemischten Kommission/Fachkommission I Zur Reform des Theologiestudiums 1993-2004, Abschnitt 3.1 S. 64
8) Pastoraltheologie Jahrgang 100, Heft 2011/3 ‚Berufsbegleitendes Lernen'.
9) Anna Christ-Friedrich, Berufsbegleitendes Lernen im Pfarrdienst, in: Pastoraltheologie Jahrgang 100, Heft 2011/3 'Berufsbegleitendes Lernen', S. 163-169.

